Die Entnahme von Gewinnen aus einer GmbH ist steuerlich komplexer als bei einem Einzelunternehmen — und bietet gleichzeitig mehr Gestaltungsspielraum. Zwei Hauptwege stehen Gesellschafter-Geschäftsführern zur Verfügung: ein höheres Gehalt (reduziert GmbH-Gewinn, unterliegt persönlicher Einkommensteuer) oder eine Gewinnausschüttung (unterliegt pauschaler Abgeltungsteuer von 26,375 %). Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.
Die Steuerbelastung bei der GmbH: zwei Ebenen
Bevor eine Gewinnausschüttung überhaupt fließt, hat die GmbH bereits Steuern auf den Gewinn gezahlt:
| Steuerart | Satz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15,0 % | Bundesweit einheitlich |
| Solidaritätszuschlag auf KSt | 0,825 % | 5,5 % auf 15 % KSt |
| Gewerbesteuer | ca. 14–17 % | Abhängig von Gemeindehebesatz |
| Gesamtbelastung GmbH (typisch) | ca. 30–33 % | Vor Ausschüttung |
Auf die verbleibenden 67–70 % des Gewinns nach GmbH-Steuern fällt bei Ausschüttung noch die Abgeltungsteuer von 26,375 % an.
Rechenbeispiel: GmbH-Gewinn von 200.000 EUR
Szenario: GmbH erzielt 200.000 EUR Gewinn vor Steuern. Gesellschafter-Geschäftsführer mit 100 % Beteiligung.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Gewinn GmbH vor Steuern | 200.000 EUR |
| Körperschaftsteuer + Soli (15,825 %) | −31.650 EUR |
| Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %, ~14 %) | −28.000 EUR |
| Ausschüttungsfähiger Gewinn | 140.350 EUR |
| Kapitalertragsteuer + Soli (26,375 %) | −37.017 EUR |
| Netto beim Gesellschafter | 103.333 EUR |
| Gesamtsteuerquote | 48,3 % |
Fast die Hälfte des Gewinns geht in Steuern und Abgaben. Das ist der Ausgangspunkt für die Optimierungsüberlegung.
Gehalt erhöhen statt ausschütten: wann sinnvoll?
Ein höheres Geschäftsführergehalt wird als Betriebsausgabe von der Körperschaft- und Gewerbesteuerbemessungsgrundlage abgezogen — spart also 30–33 % Steuer auf GmbH-Ebene. Beim Gesellschafter unterliegt es dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis 42 % + Soli = ca. 44,3 %).
Vorteilhaft, wenn:
- Der persönliche Einkommensteuersatz des Gesellschafters unter 26,375 % liegt (seltener Ausnahmefall für niedrige Gesamteinkünfte)
- Das Gehalt für Rentenversicherungsbeiträge genutzt werden soll (Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Rentenversicherungspflicht profitieren hier nicht)
- Werbekosten oder außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, die den persönlichen Steuersatz drücken
Achtung: Das Gehalt muss dem Fremdvergleich standhalten — also dem entsprechen, was ein fremder Geschäftsführer in gleicher Funktion erhalten würde. Überhöhte Gehälter erkennt das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und behandelt sie steuerlich wie eine Dividende.
Das Teileinkünfteverfahren: die unterschätzte Option
Gesellschafter mit mindestens 25 % Beteiligung (oder 1 % + Geschäftsführertätigkeit) können für Dividenden das Teileinkünfteverfahren beantragen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Dabei werden nur 60 % der Ausschüttung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — dafür entfällt die Abgeltungsteuer.
Rechenbeispiel: 100.000 EUR Ausschüttung, persönlicher Steuersatz 35 %:
- Abgeltungsteuer: 100.000 × 26,375 % = 26.375 EUR Steuer
- Teileinkünfteverfahren: 60.000 × 35 % = 21.000 EUR Steuer
- Ersparnis durch Teileinkünfteverfahren: 5.375 EUR
Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich bei einem persönlichen Steuersatz unter ca. 44 %. Wichtig: Es muss jährlich neu beantragt werden und gilt dann für mindestens 5 Jahre.
Weitere Gestaltungsoptionen für GmbH-Gesellschafter
Holding-Struktur
Eine Muttergesellschaft (Holding-GmbH), die mindestens 10 % der operativen GmbH hält, erhält Dividenden nahezu steuerfrei (§ 8b KStG: 95 % der Dividende steuerfrei → effektive Steuer ~1,5 %). Die Holding kann thesaurieren und reinvestieren — Steuerstundung auf Privatentnahmen-Ebene. Erst bei Ausschüttung an die Privatperson fällt Kapitalertragsteuer an.
Betriebliche Altersvorsorge und Pensionszusage
Eine Pensionszusage der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig und reduziert die GmbH-Steuerbelastung. Allerdings: Pensionszusagen unterliegen komplexen Regeln und können im Insolvenzfall wertlos werden — professionelle Beratung ist zwingend.
Angemessenes Gehalt + moderater Ausschüttungsanteil
Die pragmatischste Strategie für die meisten Gesellschafter-Geschäftsführer: ein Gehalt, das die persönlichen Lebenshaltungskosten deckt (und Rentenanwartschaft aufbaut, sofern rentenversicherungspflichtig), ergänzt um eine moderate Jahresausschüttung. Der verbleibende Gewinn wird thesauriert und reinvestiert — das spart sowohl GmbH-Steuern (keine Ausschüttung = kein zweifacher Steueranfall) als auch baut Unternehmenswert auf.
FAQ
Wie hoch ist die Steuer auf GmbH-Gewinnausschüttung 2026?
26,375 % Abgeltungsteuer (25 % KapESt + 5,5 % Soli auf KapESt) plus ggf. Kirchensteuer. Zuvor hat die GmbH bereits ca. 30–33 % Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gezahlt.
Ist Gehalt oder Gewinnausschüttung günstiger?
Abhängig vom persönlichen Steuersatz. Bei Satz unter 26,375 %: Teileinkünfteverfahren oder Gehalt günstiger. Oberhalb: Abgeltungsteuer meist vorteilhafter als voller Einkommensteuersatz auf Gehalt.
Was ist das Teileinkünfteverfahren?
Bei ≥ 25 % Beteiligung kann der Gesellschafter beantragen, dass nur 60 % der Ausschüttung zum persönlichen Steuersatz besteuert werden statt 100 % mit Abgeltungsteuer. Lohnt sich bis zu einem persönlichen Steuersatz von ca. 44 %.
Wie oft kann eine GmbH Gewinn ausschütten?
Einmal jährlich nach Jahresabschlussfeststellung. Vorabausschüttungen möglich, wenn Satzung dies erlaubt und Zwischenabschluss vorliegt.